Umzugsordnung

Liebe Fassnachtsfreunde,um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf des Umzuges zu gewährleisten, ist folgendes unbedingt zu beachten und zu gewährleisten:

  1. Es darf kein Ausschank von den Wagen, weder Alkoholisches noch Antialkoholisches erfolgen. Auch hier kam es zu sehr gefährlichen Situationen.
  2. Fahrzeuge müssen so gebaut sein, dass keine Personen unter die Fahrzeuge geraten können und durch entsprechend gekennzeichnetes Begleitpersonal (mindestens 1 Person an jeden Rad) abgesichert sein. Die Begleitpersonen und natürlich der Fahrer dürfen nicht unter Alkoholeinfluss stehen, keine alkoholhaltigen Getränke mitführen und müssen erkennbar gekennzeichnet sein. (Warnweste ist auf Anordnung der Polizei zwingend erforderlich)
  3. Da im letzten Jahr von vielen Zugwagen keine Rücksicht auf die im Zug befindlichen Musikgruppen genommen wurde und sich auch viele Zuschauer über die Lautstärke und die Art der Musik beschwert haben, sehen wir uns gezwungen, die Vorschriften zu verändern. Die Lautsprecher müssen nach innen zum Wageninneren ausgerichtet sein. Musikanlagen dürfen bei der Lautstärke voraus oder nachfolgende Musikgruppen nicht stören. Die Lautstärke ist entsprechend einzustellen oder auf Anweisung des Veranstalters zu reduzieren. Ansonsten erfolgt sofortiger Ausschluss aus dem Umzug. Ebenso darf keine Technomusik aus den Lautsprechern dröhnen.Wir werden die Lautstärke mit Messgeräten kontrollieren! 
  4. Auf Anordnung der Ordnungsbehörden weisen wir darauf hin, dass aus Sicherheits-technischen Gründen kein Feuerwerk, kein bengalisches Licht und kein offenes Feuer eingesetzt werden dürfen.
  5. Da die Reinigungskräfte erhebliche Probleme beim Säubern der Straßen hatten, müssen die Zugteilnehmer ihren Unrat und das Leergut vom Wurfmaterial auf dem Wagen wieder mitgenommen werden. Sollte eigentlich selbstverständlich sein.
  6. Wurfmaterial darf nur an die Zuschauer am Rand verteilt werden. Es darf kein Wurfmaterial zwischen die Zugnummern geworfen werden.
  7. Auf die Sicherheit der Zuschauer, besonders der Kinder ist zu achten!
  8. Anordnungen der Ordnungskräfte sowie von Polizei, Feuerwehr, THW und des TuS 1861 e.V. Bingen-Büdesheim usw. sind strikt Folge zu leisten.
  9. Fahrer müssen immer beim Fahrzeug bleiben und per Handy erreichbar sein.
  10. StVO gilt während der An- und Abfahrt sowie beim Umzug selbst.
  11. Zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen und vorschriftsmäßig haftpflichtversichert sein.
  12. Fahrzeuge und Gespanne müssen betriebs-, verkehrssicher und lenkfähig sein.
  13. Die Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt sein.
  14. Bei Personenbeförderung müssen diese gegen Herunterfallen und Verletzungen gesichert sein.
  15. Schrittgeschwindigkeit bei An- und Abfahrt, Aufstellung und Umzug sind einzuhalten.
  16. Es dürfen keine Zuschauer beschmutzt oder verletzt werden.
  17. Die Nichteinhaltung der Anordnung kann durch sofortigen Ausschluss geahndet werden.
  18. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern bei An- und Abfahrt und während des Umzuges
  19. Dieses Hinweisblatt ist verbindlicher Bestandteil der Anmeldung.

Bei nicht Beachtung werden die entsprechenden Teilnehmer unverzüglich aus dem Zug genommen.
Die Vorschriften wurden nicht willkürlich verschärft, sondern auf Grund von Nichteinhaltung von Vorgaben. Einige Gruppen halten sich leider nicht an die Vorgaben. Wir betonen aber, dass dies nur ein geringer Teil der Zugteilnehmer ist, die anderen aber darunter leiden müssen. Als Veranstalter sind wir für die Sicherheit verantwortlich und Unterstützen ausdrücklich die Vorgaben der Sicherheitsbehörden, da dies im Interesse Aller ist. Ansonsten gelten noch die beiliegenden Umzugsbestimmungen der Stadt Bingen.

A C H T U N G :

Aus besonderem Anlass weisen wir auf folgendes hin und bitten um unbedingte Beachtung:

Duisburg ist nicht vergessen. Aus diesem Grunde weisen wir ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass die Vorschriften zu Teilnahme unbedingt einzuhalten sind. (Zugsicherung erkennbar ausgestattet mit einer Warnweste und nüchtern. Genaue Einhaltung der Vorschriften zum Aufbau der Wagen) Auf Ankündigung des Ordnungsamtes machen wir darauf aufmerksam, dass in diesem Jahr verschärfte Kontrollen durchgeführt werden. Werden diese Vorgaben nicht beachten, kann die Gruppe nicht am Umzug teilnehmen bzw. wird aus dem Zug genommen.

Im Hinweisblatt für die Zugteilnehmer fordern wir, dass die Fahrzeuge so gebaut sein müssen, dass keine Personen unter die Fahrzeuge geraten können und durch besonders gekennzeichnete Personen an jedem Rad zu sichern sind. Wir fordern die Zugteilnehmer zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Zuschauer auf, zusätzliches Sicherungspersonal um die Wagen einzusetzen. Besonders im Bereich Saarlandstr. werden wir das Sicherheitspersonal überprüfen.

Aus Erfahrungen der letzten Jahre müssen die Fahrzeuge entsprechend betankt sein, um jede Stockung des Zuges zu verhindern.

Wir danken allen Zugteilnehmern für das Verständnis und glauben an die Vernunft von Zugteilnehmern und Zuschauern um auch in diesem Jahr den Umzug unfallfrei zu beenden.

 


Downloads

Umzugsordnung.doc

Umzugsbestimmungen der Stadt Bingen.pdf

Merkblatt zur Fahrzeugführung.pdf